Mindestlohn ab 2024: Kabinett beschließt vierte Anpassungsverordnung
Verpassen Sie nicht die aktuellsten Nachrichten und Hintergründe – lesen Sie hier weiter und erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen!

Auszug:
Bremen (VBR). Das Bundeskabinett hat heute die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, die von Bundesminister Hubertus Heil vorgelegt wurde. Mit dieser Verordnung wird der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

#Ehrenamt #Vereine #Verbände #vereinsleben #News #NGO
https://www.verbandsbuero.de/mindestlohn-ab-2024-kabinett-beschliesst-vierte-anpassungsverordnung/

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Die Vereinsanalyse – Regeln und Bausteine zum Erfolg lernen

Fördermittel für Vereine und Verbände – Neue Strategie 2022