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Auszug:
Die Sparda-Bank Berlin hat erneut eine juristische Niederlage im Streit um Bankgebühren einstecken müssen. Das Landgericht Berlin hat der Bank untersagt, Klauseln zu Verwahrentgelten für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten zu verwenden, wenn diese den Kunden anhand gesonderter Formulare zur Unterschrift vorgelegt werden.
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https://www.verbandsbuero.de/sparda-bank-verliert-erneut-im-gebuehrenstreit/
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