Der Tag im Überblick - Nachrichten vom 22.11.2021

Der Tag im Überblick  - Nachrichten vom 22.11.2021
https://youtu.be/4t8SbFjG4F0

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Gemeinsam gegen Corona - Jede Impfung zählt!



#Impfungen #Corona



Berlin - Die Entwicklung der Infektionszahlen ist hochdramatisch. Immer mehr Menschen infizieren sich mit dem Corona-Virus. Viele Krankenhäuser sind schon jetzt jenseits der Belastungsgrenze. Daher rufen wir alle Ungeimpften dringend auf: Lassen Sie sich jetzt impfen! Sie schützen damit nicht nur sich selbst vor Erkrankung, sondern auch ihre Mitmenschen vor Infektion. Nur mit einer hohen Impfquote können wir die pandemische Situation in Deutschland beherrschen.

An alle bereits zweifach Geimpften appellieren wir, jetzt mit einer Auffrischungsimpfung für einen optimalen Impfschutz zu sorgen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Booster-Impfung für alle Menschen ab 18 Jahren, insbesondere und dringlichst für ältere Menschen, für Heimbewohner, Gesundheits- und Pflegepersonal sowie Menschen mit Vorerkrankungen und Immundefizienz. Die Auffrischimpfung soll in der Regel sechs Monate nach der Grundimmunisierung verabreicht werden. Für Personen unter 30 Jahren wird der Einsatz des Impfstoffs von BioNTech empfohlen. Für alle Menschen über 30 sind beide derzeit verfügbaren mRNA-Impfstoffe gleichermaßen sehr gut geeignet.

Kommunikation ist das größte Problem in der Pandemie. Die überraschende Kontingentierung des Bundesgesundheitsministeriums für den Impfstoff von BioNTech auf 30 Dosen pro Woche stellt die Arztpraxen vor einen kaum leistbaren organisatorischen Mehraufwand. Statt wie bisher in Sechsergruppen müssen Patientinnen und Patienten jetzt in Zwanzigergruppen einbestellt und terminlich koordiniert werden. Hinzu kommt der zusätzliche Beratungsbedarf, vor allem aufgrund des Wechsels zu einem anderen Impfstoff. Um die Impfkampagne nicht zu bremsen, wäre es ratsam, den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten eine größere Menge des Impfstoffs von BioNTech zur Verfügung zu stellen und Impfzentren und mobile Impfteams bevorzugt mit dem Impfstoff von Moderna zu beliefern.

Im Übrigen rufen wir alle Verantwortlichen erneut dazu auf, die Bevölkerung weiter schnell, zuverlässig und verständlich über das Pandemiegeschehen zu informieren. Es bedarf breit angelegter Informationskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie der Krankenkassen zu der Notwendigkeit von Impfungen, zur Wirksamkeit und Sicherheit  der zugelassenen Impfstoffe und zu bestehenden Impfangeboten. Laienverständliche, mehrsprachige Informationen über Auffrischungsimpfungen in Hörfunk- und TV-Spots, in Social-Media Postings sowie in individuellen Versichertenanschreiben der Krankenkassen können Wissenslücken in der Bevölkerung schließen und gezielt verbreitete Fake-News richtigstellen.  



Dringender Appell von Bundesärztekammer, Hartmannbund e. V., Hausärzteverband e. V., NAV-Virchow-Bund e. V., Spitzenverband Fachärzte Deutschland e. V. und dem Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission, Prof. Dr. Thomas Mertens



GdW begrüßt Ergebnisse der Bauministerkonferenz



Berlin – Die Bauminister der Länder und des Bundes haben auf ihrer jüngsten Sitzung am 18. und 19. November unter anderem Beschlüsse zur Umsetzung der Klimaziele der EU und des Bundes, zur Änderung der Musterbauordnung und zur Wärmewende im Gebäudebestand gefasst.



„Die Bauministerkonferenz hat viele wichtige Themen, auf die die Wohnungswirtschaft in der Vergangenheit immer wieder hingewiesen hat, aufgegriffen und voran gebracht. Besonders unterstützen wir das Anliegen der Bauministerkonferenz zur gleichgewichtigen Abwägung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte. Klimaschutz funktioniert, wenn Wohnungsunternehmen ihre Leistungs- und Investitionsfähigkeit behalten und die Mieten entlang der Klimaschutzpläne der Wohnungsunternehmen bezahlbar bleiben“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.



Die Bauministerkonferenz betonte das Ziel, die Treibhausgase im Bereich des sozialen Wohnungsbaus signifikant zu senken. Klimaschutz muss auch im Bereich der Städtebauförderung und der zwischen Bund und Ländern zu vereinbarenden Verwaltungsvereinbarung über die Verteilung der Mittel eine zentrale Rolle spielen. „Deshalb unterstützen wir die Forderung der Bauministerkonferenz, sich hier schnell zu einigen, damit die zusätzlichen Finanzmittel in voller Höhe für die klimagerechte Modernisierung im sozialen Wohnungsbau schnell bereitstehen. Für den Neubau muss die EH55 Förderung die Bezahlbarkeit weiter gewährleisten. Es kann nicht sein, dass die zusätzliche Milliarde für den sozialen Wohnungsbau dann für den Ausgleich einer wegfallenden Bundesförderung verwendet wird“, sagt Gedaschko.



Die einseitige Ausrichtung an der Gebäudedämmung ist gerade in der aktuellen politischen Diskussion dabei, zum Hemmnis für den Klimaschutz zu werden.  „Es ist daher nur richtig, dass die Bauministerkonferenz den Finger in diese Wunde legt. Eine aktuelle Studie im Auftrag von GdW und VDPM zeigt klar, dass  „Efficiency First“ nicht „Efficiency um jeden Preis“ bedeuten darf. Die Treibhausgasemissionen müssen zur zentralen Steuerungs- und Zielgröße werden, denn Klimaneutralität heißt vollständig erneuerbare Energieversorgung. Effizienz und Energieeinsparung sind Hilfestellung für die klimaneutrale Wärmeversorgung, nicht Selbstzweck“, sagt Gedaschko.



Angesichts des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts über die Rechtmäßigkeit einer Berliner Vorkaufsrechtsausübung forderte Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dr. Dorothee Stapelfeldt schnellstmöglich eine Klarstellung im Baugesetzbuch. In der Zielsetzung, dass Gemeinden ihre Vorkaufsrechte rechtssicher anwenden und so die Maßgaben der Sozialen Erhaltungsverordnungen durchsetzen können, stimmt die Wohnungswirtschaft der Bauministerkonferenz zu. 



„Mit dem in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Baulandmobilisierungsgesetz wurde das kommunale Vorkaufsrecht nur unzureichend verändert. Die Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte mit dem Ziel einer Erhaltung von Wohnraum für einkommensschwächere Haushalten und dem Schutz vor Verdrängung muss rechtssicher und praktikabel für alle Beteiligten ausgestaltet werden.  Dem Urteil folgend darf Maßstab aber nicht die reine Annahme sein, wie ein Käufer mit der Liegenschaft in Zukunft umgehen wird, sie muss sich auf nachvollziehbare und plausible Tatsachen stützen“, sagt Axel Gedaschko.



Die Bauministerkonferenz hat auch die Änderung der Musterbauordnung beschlossen. Die Wohnungswirtschaft begrüßt hier die neuen Regelungen zum Thema Aufzüge, die sehr positive Effekte für die Aufstockung von bestehenden Gebäuden mit sich bringen. „Auch beim Thema Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit sehen wir für einige Fälle die Präklusion in der neuen Formulierung klarer geregelt. Wir bedanken uns für die guten Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Musterbauordnung und bitten darum, darauf zu achten, dass diese nicht für diverse, andere als dem ursprünglichen Zweck der Bauordnung dienende Regelungen, genutzt wird“, sagt Gedaschko.



Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.





"Europaabgeordnete müssen sich hinter Bauern und künftige GAP stellen!"



#Agrar



Bauernpräsident Heidl vor Entscheidung des Europaparlaments über die EU-Agrarpolitik ab 2023



München (bbv) – Am 23. November stimmt das Europaparlament über die Basisverordnungen und damit den Rahmen für die gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023 ab. „Nachdem sich die Verhandlungsgruppen von Europaparlament, EU-Agrarrat und EU-Kommission Ende Juni nach vielen Monaten auf ein Ergebnis zur Gestaltung der künftigen EU-Agrarpolitik geeinigt haben, vertrauen die Bauernfamilien darauf, dass nun auch die Europaabgeordneten zustimmen“, sagt der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl. „Wir Bauernfamilien brauchen ein Signal, dass das EU-Parlament hinter uns und unserer Arbeit steht.“ Es gehe nun um Planungssicherheit für die Landwirtschaft in Europa und in allen 27 Mitgliedsstaaten.



Wenn das Europaparlament zustimmt, wird gerade für tierhaltende, bäuerliche Betriebe eine Entlastung auf den Weg gebracht, die wegen den Cross Compliance-Regeln in der Vergangenheit immer wieder nicht nachvollziehbare Sanktionen zu verkraften hatten. „Mit einem klaren Votum können die Europaabgeordneten auch ein Signal setzen für die stockenden Beratungen zur Umsetzung der GAP in Deutschland“, sagt Heidl. Damit der nationale Strategieplan rechtzeitig zum 1. Januar 2022 bei der EU-Kommission eingereicht werden kann, muss bei den Verhandlungen auf Bundesebene nun dringend wieder die Sachorientierung Vorrang haben.



Bayerischer Bauernverband





Eigentümerversammlungen unter 2G-Beschränkungen nicht zulässig



#Immobilien



Eigentümerversammlungen die Ungeimpfte ausschließen sind nicht ordnungsgemäß. Die dort gefassten Beschlüsse sind prinzipiell mindestens anfechtbar. Notwendig sind daher vor allem in Zeiten der Pandemie digitale oder hybride Formate, um praxisnah und rechtssicher Beschlussfassungen zu ermöglichen und einen Sanierungsstau zu vermeiden.



Sollten Immobilienverwaltungen Eigentümerversammlungen auf Basis der sogenannten 2G-Regelung durchführen, sind diese Versammlungen nicht ordnungsgemäß. Trotz der gebräuchlichen Übertragung von Vollmachten ist die grundsätzliche Vertretung Ungeimpfter durch Geimpfte nicht möglich, da die Mitgliedschaftsrechte sogenannte höchstpersönliche Rechte sind. Das heißt Wohnungseigentümer dürfen sich vertreten lassen, müssen es aber nicht.



Noch keine gangbaren Alternativen

In den meisten Fällen dient das schriftliche Umlaufverfahren dazu, Beschlüsse herbeizuführen. Diese sind jedoch kein Ersatz für Versammlungen und bedürfen oftmals der Einstimmigkeit.



Grundsätzlich wären Hybrid- und Online-Versammlungen eine geeignete Lösung. Allerdings fehlen hierzu noch ausreichend rechtliche Grundlagen, um diese ohne Risiko auf Anfechtbarkeit durchzuführen. Die Ausnahme: Sofern eine Eigentümergemeinschaft von ihrer seit der Reform des WEG bestehenden Beschlusskompetenz Gebrauch gemacht hat, die Online-Teilnahme an Präsenzversammlungen zu gestatten, ist diese Art der Versammlung allerdings denkbar.



Abfrage des Impfstatus als Zugangsvoraussetzung?

In kleineren und nicht streifanfälligen Gemeinschaften ist der Impfstatus vermutlich bekannt, jedoch darf aufgrund des Datenschutzes der Immobilienverwalter prinzipiell keine Umfrage nach dem Impfstatus durchführen. Wenn vor der Eigentümerversammlung eine Zugangskontrolle durchgeführt wird, muss dies als Ausübung des Hausrechtes gelten. Der Hausherr darf bzw. muss dann Ungeimpften und nicht Genesenen den Zutritt verweigern.



Empfehlung des VDIV Deutschland

Der VDIV Deutschland empfiehlt aufgrund der momentan geltenden Bestimmungen und dem damit verbundenen Risiko, keine Eigentümerversammlungen durchzuführen. Jedoch fordert er die Zulassung von Online-Versammlungen durch den Gesetzgeber. Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland erklärt: „In der Praxis behelfen sich einige wenige Immobilienverwaltungen derzeit mit digitalen Hilfskonstruktionen, um  Beschlüsse zu fassen, die aber ebenfalls anfechtbar sind. Wir halten es daher für unabdingbar, dass die Online-Eigentümerversammlung gesetzlich im Wohnungseigentumsgesetz zügig verankert wird – wie im Aktien- und Vereinsrecht bereits geschehen. Das dies dringend notwendig ist, zeigt sich allein daran, dass nur wenige WEG Gebrauch von der Förderung nach E-Ladesäulen in den letzten 18 Monaten gemacht haben. Das Förderprogramm verfehlt damit seinen Zweck.“



Über den Wohnungsbestand in Deutschland

Rund 42,5 Millionen Wohnungen gibt es in Deutschland, rund zehn Millionen davon sind Eigentumswohnungen. Damit vereinen die bundesweit zwei Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften rund ein Viertel des deutschen Wohnungsbestands auf sich – mehr als Genossenschaften, kommunale und privatwirtschaftliche Wohnungsunternehmen zusammen.



Über den VDIV Deutschland

Der VDIV Deutschland und seine Landesverbände vertreten rund 3.400 Unternehmen bundesweit, die 7,6 Millionen Wohnungen mit einem Wert von 765 Milliarden Euro verwalten. Der Berufsverband ist ständiges Mitglied im Wohnungswirtschaftlichen Rat der Bundesregierung, im Bündnis für Bezahlbares Wohnen und Bauen und in der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID).



Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)



Leidet das Handschreiben in der Corona-Krise? VBE und Schreibmotorik Institut fragen Lehrkräfte



#Corona #Bildung



Wie gut können Schülerinnen und Schüler von Hand schreiben? Gibt es womöglich Auswirkungen der Corona-Krise auf die schreibmotorischen Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen? Und welche Konsequenzen hat die Digitalisierung? Das Schreibmotorik Institut hat jetzt gemeinsam mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) eine Umfrage unter Lehrkräften gestartet, die aktuelle Antworten auf diese Fragen liefern soll.



„Das Erlernen der Handschrift wirkt sich nachweislich positiv auf die Entwicklung der motorischen und geistigen Fähigkeiten von Kindern aus. Was wir handschriftlich notieren, können wir uns besser merken. Diese Vorteile gilt es zu nutzen. Ob das gelingt, ist jedoch unklar. Deshalb wollen wir die Erfahrung der Lehrkräfte erneut in einer aktuellen Umfrage bündeln, um wichtige Erkenntnisse zu gewinnen und so Aufmerksamkeit für das Thema zu generieren“, begründet der VBE Bundesvorsitzende Udo Beckmann die Initiative.



Die Studie trägt den Titel STEP 2022 („Studie über die Entwicklung, Probleme und Interventionen zum Thema Handschreiben“). Grundschullehrkräfte und Lehrkräfte aus weiterführenden Schulen bekommen dabei jeweils andere Fragen vorgelegt, um die unterschiedlichen Entwicklungsstände ihrer Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Unklar ist, wie viele Schülerinnen und Schüler derzeit Schwierigkeiten haben, eine „gut lesbare, flüssige Handschrift“ zu entwickeln, wie es in den Bildungsstandards vorgegeben ist. In diesem Jahr wird der besondere Schwerpunkt der Studie die aktuelle Situation sowohl in Bezug auf die Pandemie wie auch auf die fortschreitende Digitalisierung sein. Die Ergebnisse sollen im Frühsommer 2022 veröffentlicht werden. Die Studie ist – nach 2019 und 2015 – die dritte Untersuchung ihrer Art.



Beckmann betont, dass es jedoch nicht um ein Ausspielen des Handschreibens gegen den Einsatz digitaler Endgeräte gehe: „Im Gegenteil finden wir es spannend, wie immer mehr Lehrkräfte, jetzt, wo sie besser dafür ausgestattet sind, digitale Medien im Methoden-Mix einsetzen. Mit der Umfrage legen wir einmal mehr den Finger an den Puls der Zeit und wollen auch Fragen zur Dualität der bewährten und modernen Kulturtechniken beantworten.“ Auch Fragen zur Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zum Thema werden gestellt.



„Es geht dabei nicht in erster Linie ums Schönschreiben oder um eine Kulturtechnik, die heute mehr oder weniger verzichtbar erscheint. Beim Handschreiben – dies belegen auch zahlreiche Studien – geht es um Bildung. Handschreiben unterstützt die Rechtschreibung, das Lesen, das Textverständnis, letztlich die schulischen Leistungen insgesamt“, sagt Dr. Marianela Diaz Meyer, Geschäftsführerin des Schreibmotorik Instituts. Sie verweist auf wissenschaftliche Untersuchungen, die deutlich machen, dass sich mit wenig Aufwand durch spielerische Übungen die schreibmotorischen Fähigkeiten der Kinder schnell verbessern lassen. Allerdings benötigen die ohnehin durch die Folgen der Coronapandemie schon stark belasteten Kitas und Schulen dafür Unterstützung.



Udo Beckmann und Dr. Marianela Diaz Meyer appellieren an Lehrkräfte aller Schulformen, sich an der Online-Umfrage (Zeitaufwand: 20 Minuten) zu beteiligen, um die aktuelle Situation repräsentativ abbilden zu können und Herausforderungen öffentlich zu machen.



Hier geht es zur Umfrage: https://www.soscisurvey.de/STEP2022/



Das Schreibmotorik Institut



Das Schreibmotorik Institut ist das führende Forschungsinstitut in Europa zum Thema Handschreiben und Schreibmotorik. Sein interdisziplinärer Ansatz vereint Fachkompetenzen aus den Bereichen Schreibmotorik, Ergonomie, Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Neurologie, Ergotherapie, Medizin und Ingenieurwesen. Das Schreibmotorik Institut führte gemeinsam mit der Regierung von Mittelfranken, der Regierung von Niederbayern, der Deutschen Bildungsdirektion der Autonomen Provinz Bozen (Italien), Ideum (Österreich) und dem Landesschulrat Steiermark (Österreich) ein europäisches Forschungsprojekt zur Förderung der Schreibfertigkeiten in europäischen Schulen durch. Derzeit entwickelt das Schreibmotorik Institut federführend im Rahmen eines Erasmus-plus-Projektes ein Zertifikat „Schreibmotorik-Schule“.



Der VBE



Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) vertritt als parteipolitisch unabhängige Gewerkschaft die Interessen von ca. 164.000 Pädagoginnen und Pädagogen – aus Kinderbereich, Primarstufe, Sekundarstufen I und II und dem Bereich der Lehrerbildung – in allen Bundesländern. Der VBE ist eine der beiden großen Lehrergewerkschaften in Deutschland und mitgliederstärkste Fachgewerkschaft im dbb Beamtenbund und Tarifunion. Unter dem Dach des dbb vertritt der VBE gleichermaßen die Interessen der verbeamteten und tariflich beschäftigten Mitglieder. Er setzt sich für die Stärkung des Lehrerberufs, eine an der Profession orientierte Lehrerbildung, die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Lehrämter und eine gleiche Bezahlung für alle Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen ein. Er fordert für die Erzieherinnen und Erzieher eine Ausbildung an Fachhochschulen auf europäischem Niveau. Bundesvorsitzender des Verbandes ist Udo Beckmann.





Weihnachtsgeld ist steuerpflichtig



#Steuern



Neustadt a. d. W. (ots) Weihnachtsgeld, Bonuszahlung oder Gewinnbeteiligung: Bestimmte Geldleistungen des Arbeitgebers gelten als Sonderzahlung und sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerpflichtig. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) informiert.



Knapp neun von zehn Tarifbeschäftigten in Deutschland (87,2 Prozent) erhalten im Jahr 2021 Weihnachtsgeld, wie das Statistische Bundesamt am 1. November mitteilte. Durchschnittlich handelt es sich dem Bundesamt zufolge um 2.677


https://www.verbandsbuero.de/verbandsbuero-nachrichten-vom-22-11-21/

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